Kino & Video

Auf Grundlage des Jugendschutzgesetztes (JuSchG) und der FSK-Grundsätze wird in pluralen, transparenten und unabhängigen Prüfverfahren über die Freigabe von Kinofilmen und Viedoveröffentlichungen wie DVD und Blu-ray Discs für fünf Altersklasse entschieden. Aus dem Prüfergebnis wird das jeweilige FSK-Alterskennzeichen sowie bei Kinospielfilmen eine Kurzfassungen der Freigabebegründungen veröffentlicht.

Prüfantrag Den Online-Prüfantrag für alle Inhalte finden Sie hier. Damit ist es möglich, filmische Inhalte als Datei hochzuladen. Nach einmaliger Registrierung können Sie Ihre Daten komfortabel online eingeben und jederzeit einsehen.
FSK-Kennzeichen Kinder und Jugendliche nehmen je nach Alter filmische Inhalte unterschiedlich auf. Gemäß dem Jugendschutzgesetz nimmt die FSK fünf Alterseinstufungen vor. FSK-Kennzeichen machen den Jugendschutz auf DVDs, Blu-rays und Videos sofort sichtbar. Hier erfahren Sie, welche Anhaltspunkte für die Beurteilung der jeweiligen Altersstufen besonders relevant sind.
Prfverfahren Je nach Prüfobjekt und Instanz unterscheiden sich die Ausschüsse. Frei von Weisungen, plural, unabhängig und in transparenten Verfahren wird geprüft. Hier finden Sie eine Übersicht über die FSK-Prüfverfahren inklusive einer interaktiven Grafik, mit deren Hilfe Sie den Weg der einzelnen Prüfobjekte bis zur Freigabe nachvollziehen können. 
Prüfer Etwa 250 Prüferinnen und Prüfer bewältigen derzeit in täglich bis zu fünf parallel laufenden Ausschüssen ein jährliches Aufkommen von mehr als 4000 Einzelfreigaben. Hier erfahren Sie, aus welchen beruflichen Bereichen die FSK-Prüfer kommen und von wem sie benannt werden.

 
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