Der Unschuldige
CH 2018
113 min 23 sek
Film Kino Text Jürgen Lütz e.K., Bonn
Drama über eine Tierärztin, die zwischen Familie und freikirchlicher Gemeinde ein geordnetes Leben führt – bis eines Tages ihr Ex-Freund auftaucht, der wegen Mordes im Gefängnis saß. Plötzlich gerät ihr Leben aus dem Gleichgewicht. Der Film schildert in ruhigen Bildern und teils dokumentarisch anmutendem Stil mit wenig Dialog die seelische Destabilisierung der Frau. Realität und Phantasie verschwimmen in ihrer Wahrnehmung zunehmend. So brechen immer mehr surreale, immer wieder auch sexualisierte und gewaltsame Szenen in ihren Alltag ein. Die dramatischen und teils drastischen Darstellungen sowie die fehlende Einordnung dieser Szenen können Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren überfordern. 16-Jährige sind aber aufgrund ihrer Entwicklung und ihrer bereits gesammelten Medienerfahrung in der Lage, sich ausreichend zu distanzieren. Sie können das Geschehen reflektieren und selbst bewerten, weshalb eine Beeinträchtigung für sie nicht zu befürchten ist.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Simon Jaquemet |
Drehbuch: | Simon Jaquemet |
Darsteller: | Christian Kaiser |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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