Auerhaus
D 2019
103 min 56 sek
Warner Bros. Entertainment GmbH, Hamburg
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Drama über vier Jugendliche, die in einem Dorf in tiefster Provinz wohnen und in eine gemeinsame WG ziehen. Die Selbstmordabsichten eines Mitbewohners werfen jedoch einen Schatten auf den Traum von Freiheit und Selbstverwirklichung. Die Coming-of-Age-Geschichte ist sehr einfühlsam erzählt und konzentriert sich auf die Hauptfiguren. Für jugendliche Zuschauer ergeben sich dabei viele Anknüpfungspunkte durch die vier unterschiedlichen Charaktere und ihre Themen. Belastende Aspekte wie Todessehnsucht und psychische Erkrankungen werden konkret thematisiert und immer wieder durch erklärende und harmonische Momente abgelöst. Da die Grundhaltung des Films positiv und durchweg lebensbejahend ist, können zwar Kinder im Grundschulalter überfordert werden, doch 12-Jährige sind bereits in der Lage, ihn ohne Beeinträchtigung zu verarbeiten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Neele Leana Vollmar |
Drehbuch: | Neele Leana Vollmar |
Darsteller: | Damian Hardung, Max von der Groeben, Luna Wedler |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen