The Good Liar - Das alte Böse
USA 2019
109 min 58 sek
Warner Bros. Entertainment GmbH, Hamburg
The Good Liar - Das alte Böse
Trailer ab 6 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Kriminaldrama über einen Trickbetrüger und Heiratsschwindler im Seniorenalter, der als letzten Coup eine wohlhabende alte Dame um ihr Geld bringen will. Dann aber verliebt er sich in sie, nicht ahnend, dass sie einen ganz eigenen Plan verfolgt. Jugendliche ab 12 Jahren haben kein Problem der ruhig inszenierten Geschichte und dem Verwirrspiel um Gut und Böse zu folgen. Vereinzelt gibt es intensivere Gewaltszenen, darunter eine in Rückblenden dargestellte Vergewaltigung. Diese wird jedoch nur teilweise gezeigt und nicht reißerisch ausgespielt; das Mitgefühl liegt klar auf Seiten des Opfers. Zuschauer ab 12 Jahren können diese Geschehnisse in den dramaturgischen Kontext der Geschichte einordnen und ohne nachhaltige Beeinträchtigung verarbeiten. Zudem bieten zahlreiche Dialogpassagen genug Gelegenheit zur Entlastung, und am Ende wird der Böse einer gerechten Strafe zugeführt.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Bill Condon |
Drehbuch: | Jeffrey Hatcher |
Darsteller: | Helen Mirren, Ian McKellen |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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