Siccin 6
TR 2019
94 min 14 sek
Cinedex OG, Linz
Der Horrorfilm ist die Fortsetzung einer erfolgreichen türkischen Filmreihe und erzählt von einem Mann mit übernatürlichen Fähigkeiten. Dieser kommt einer Familie zu Hilfe, die aufgrund eines Fluchs von einem gefährlichen Dämon verfolgt wird. Der Film ist mit den typischen Mitteln seines Genres erzählt und baut eine betont düstere Atmosphäre mit anhaltender Spannung auf. Die Grenzen zwischen filmischer Realität und Visionen werden dabei gezielt verwischt. Diese verwirrenden Aspekte und die teils auch drastischen Schock- und Gewaltszenen können Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren überfordern. Doch 16-Jährige haben bereits genug Medienerfahrung, um die Genremechanismen zu durchschauen und sich vom erkennbar fiktionalen, realitätsfernen Geschehen zu distanzieren. Für diese Altersgruppe besteht kein Risiko einer Beeinträchtigung.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Alper Mestci |
Drehbuch: | Alper Mestci |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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