Once Upon a Time... in Hollywood
USA 2019
161 min 17 sek
Sony Pictures Entertainment Deutschland GmbH; Kino-5029, Berlin
Once Upon a Time... in Hollywood
Trailer ab 6 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Im Los Angeles des Jahres 1969 spielendes Drama über einen abgehalfterten Fernsehschauspieler und sein Stunt-Double, die im Filmgeschäft ihr Glück versuchen. Dabei geraten sie auch mit den fanatischen, gewaltbereiten Anhängern von Charles Manson in Berührung. Der Film ist ingesamt eher ruhig und dialogstark inszeniert. Für Jugendliche ab 16 Jahren ist er als nostalgische, teils humorvolle Hommage an das Hollywood der späten sechziger Jahre erkennbar. Am Ende gibt es lang ausgespielte, drastische Gewalt- und Tötungsszenen; diese sind jedoch stark übertrieben und wirken beinahe comichaft. Davon abgesehen sind Zuschauer ab 16 Jahren in der Lage, die Gewalt in den Kontext der Filmgeschichte (und der realen historischen Ereignisse) einzuordnen und angemessen zu verarbeiten. Eine verrohende oder anderweitig beeinträchtigende Wirkung ist nicht zu befürchten.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Quentin Tarantino |
Drehbuch: | Quentin Tarantino |
Darsteller: | Leonardo DiCaprio, Margot Robbie, Brad Pitt |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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