Brightburn
USA 2019
90 min 54 sek
Sony Pictures Entertainment Deutschland GmbH; Kino-5029, Berlin
Brightburn
Trailer ab 12 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Der Horrorfilm erzählt von einem Außerirdischen, der als Findlingskind von Adoptiveltern großgezogen wird und zu einem bösen Superhelden heranwächst: Er begeht immer schrecklichere Taten, um die Weltherrschaft an sich zu reißen. Die leicht verständliche Geschichte vermischt Elemente des phantastischen Films mit Coming-of-Age-Motiven und ist mit zahlreichen genretypischen Mitteln erzählt. So baut die Inszenierung eine düstere Spannung auf und setzt dann immer mehr Schockmomente ein. Die Düsterkeit und blutigen Effekte können Jugendliche unter 16 Jahren überfordern, doch 16-Jährige sind auf der Basis ihres Entwicklungsstands und ihrer Medienerfahrung bereits in der Lage, diese Aspekte zu verarbeiten. Ihnen erschließt sich jederzeit die Fiktionalität des Geschehens, sodass sie auch die Genremechanismen entschlüsseln und sich ausreichend distanzieren können. Eine Beeinträchtigung ist für diese Altersgruppe nicht zu befürchten.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | David Yarovesky |
Drehbuch: | Brian Gunn |
Darsteller: | Elizabeth Banks, Matt Jones |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen