SHAZAM!
USA 2019
132 min 6 sek
Warner Bros. Entertainment GmbH, Hamburg
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Comicverfilmung über ein aufmüpfiges Pflegekind, das durch einen Zauber Superkräfte erhält: Wenn der 14-jährige Billy das Wort "Shazam" ausspricht, verwandelt er sich in den erwachsenen Superhelden Captain Marvel. Zunächst nutzt er seine Kräfte nur zum Vergnügen, bald aber muss er gegen einen mächtigen Bösewicht antreten. Der Film ist eine Mischung aus Superheldenfilm, Coming-of-Age-Geschichte und Jugendkomödie. Für Kinder ab 12 Jahren ist diese Mischung verständlich und es gibt keine Szenen, die überfordernd oder ängstigend wirken könnten. Der Film enthält zwar auch einige Kampf- und Actionszenen, aber Gewalt wird nicht ausgespielt oder explizit ins Bild gerückt. Zudem gibt es zahlreiche ruhige und humorvolle Szenen, die Zuschauern ab 12 Jahren genug Gelegenheit zur Entspannung bieten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | David F. Sandberg |
Drehbuch: | Henry Gayden |
Darsteller: | Zachary Levi, Djimon Hounsou, Jack Dylan Grazer |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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