Glück ist was für Weicheier
D 2018
95 min 31 sek
Concorde Filmverleih GmbH, Grünwald
Glück ist was für Weicheier
Trailer ab 6 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Drama über ein mit der Pubertät kämpfendes Mädchen, das mit der schweren Krankheit seiner Schwester umgehen muss, während auch ihr Vater mit der Situation überfordert ist. So versucht sie, die Schwester mit eigenwilligen Methoden zu heilen. Die tragikomische Familiengeschichte ist nah an den Figuren erzählt und thematisiert existenzielle Themen wie Krankheit und Tod mit teils skurrilen, gelegentlich auch drastischen Elementen und ungewöhnlichen Stilmitteln. Einzelne Aspekte wie die Verknüpfung von Sexualität und Tod sowie makabre Momente können Kinder unter 12 Jahren irritieren und eventuell ängstigen. Doch 12-Jährigen mit ihrer bereits gesammelten Medienerfahrung erschließt sich die ironische Ebene des Films, sodass sie sich ausreichend distanzieren können. Auch die liebevolle und letztlich harmonische Sichtweise der Familie und ihres Zusammenhalts gibt dieser Altersgruppe Orientierung. Eine Beeinträchtigung ist für sie daher nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Anca Miruna Lazarescu |
Darsteller: | Martin Wuttke, Ella Frey, Emilia Bernsdorf |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen