Kalte Füsse
D 2018
93 min 21 sek
Sony Pictures Entertainment Deutschland GmbH; Kino-5029, Berlin
Kalte Füsse
Trailer ab 0 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Komödie über einen Kleinkriminellen, der bei einem Einbruch für den Pfleger eines an den Rollstuhl gefesselten Schlaganfall-Patienten gehalten wird. Allerdings durchschaut die Enkelin des Mannes, eine Kommissaranwärterin, die Tarnung des Gauners. Der Film hat insgesamt eine eher ruhige Atmosphäre, wobei der Humor oft slapstickhaft ist. Vereinzelt gibt es grotesk überzogene Gags (z.B. ein eingefrorener Penis), und es kommt immer wieder zu derber Sprache, wobei im Sinne des schwarzen Humors auch Witze über Behinderungen gemacht werden. Kinder ab 12 Jahren sind allerdings in der Lage, diese Szenen und Dialoge als Teil einer überzeichneten, realitätsfernen Komödie zu betrachten und sie entsprechend zu verarbeiten. Eine negative Vorbildwirkung steht nicht zu befürchten. Davon abgesehen steht im Vordergrund die positive, humorvolle Geschichte eines Kleinkriminellen, der eine zweite Chance erhält und die große Liebe findet.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Wolfgang Groos |
Darsteller: | Heiner Lauterbach, Sonja Gerhardt, Emilio Sakraya |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen