Sauvage
F 2018
99 min 3 sek
Salzgeber & Co. Medien GmbH, Berlin
Drama über einen jungen mann, der auf dem schwulen Straßenstrich von Straßburg sein Geld verdient, eigentlich aber nach Liebe und Geborgenheit sucht. Die Geschichte ist sensibel erzählt, behandelt aber auch Themen wie Gewalt, sexuelle Übergriffe und Drogenkonsum, teilweise in recht drastischen Bildern. Einzelne sexuelle Darstellungen sind explizit bebildert, wirken nicht selbstzweckhaft da, sie schlüssig in die Geschichte eingebettet sind. Jugendliche ab 16 Jahren sind in der Lage, diese Szenen in den Kontext der Geschichte einzuordnen und angemessen zu verarbeiten. Insbesondere werden Demütigungen und Gewalt nicht mit Homosexualität an sich gleichgesetzt, sondern sind an das Milieu der Straßenprostitution gekoppelt. Zuschauer ab 16 Jahren können diese Differenzierung erkennen, zumal es auch zärtliche und einfühlsame Momente zwischen den Männern gibt. Eine beeinträchtigende Wirkung ist daher für Jugendliche nicht zu befürchten.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Camille Vidal-Naquet |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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