Phantastische Tierwesen - Grindelwalds Verbrechen
USA 2018
134 min 13 sek
Warner Bros. Entertainment GmbH, Hamburg
Phantastische Tierwesen - Grindelwalds Verbrechen
Trailer ab 6 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Zweiter Teil der Fantasy-Reihe um die Abenteuer des Magie-Zoologen Newt Scamander, der aus dem "Harry-Potter"-Universum stammt. Diesmal muss er sich auf die Jagd nach dem bösen Magier Grindelwald begeben, der die Macht über alle nichtmagischen Lebewesen erlangen will. Der Film ist temporeich inszeniert und enthält einige Kampf- und Spannungsszenen. Dabei arbeitet er mit einem für Kinder leicht verständlichen Gut-Böse-Schema. Auch sonst haben Kinder ab 12 Jahren keine Probleme, der Handlung zu folgen und sie als irreale Fantasygeschichte einzuordnen. Auch die düsteren und bedrohlichen Szenen mit dem Bösewicht Grindelwald bewegen sich in einem Rahmen, der Zuschauer ab 12 Jahren nicht überfordert. Zudem bieten die sympathischen Helden sowie einige humorvolle Szenen genug Gelegenheit zur Entlastung.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | David Yates |
Darsteller: | Eddie Redmayne, Johnny Depp, Jude Law |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen