LORO - Die Verführten
I/F 2018
157 min 26 sek
DCM Film Distribution GmbH, Berlin
LORO - Die Verführten
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Das biographische Drama erzählt vom italienischen Politiker Silvio Berlusconi, als dessen Stern bereits gesunken ist. In seiner Luxusvilla brütet er bei Frauen, Koks und Partys über Plänen, wie er wieder an die Macht kommen könnte. Der Film zeigt mit zahlreichen satirischen Überzeichnungen und in teils artifizieller, auch surrealer Inszenierung die Dekadenz einer korrupten Clique um den Medienmogul. Dabei können die beiläufige Darstellung exzessiven Drogenkonsums, eine grobe Sexszene und die durchgängig abwertende Behandlung von Frauen Kinder unter 12 Jahren überfordern. 12-Jährige können diese Szenen aber den dargestellten Personen zuordnen und das Verhalten kritisch reflektieren, zumal konträre, starke Frauenfiguren die Relativierung erleichtern. Die Stilisierungen des Films, seine Ferne zum Alltag von Kindern und Jugendlichen und die langen Dialog-Passagen bieten ab 12-Jährigen ausreichend Entlastung, ihn ohne Beeinträchtigung zu verarbeiten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Paolo Sorrentino |
Drehbuch: | Paolo Sorrentino |
Darsteller: | Elena Sofia Ricci Ricci, Riccardo Scamarcio Scamarcio, Toni Servillo |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen