Need for Speed
USA 2013
130 min 51 sek
Constantin Film Verleih GmbH, München
Need for Speed
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Actionfilm über einen Rennfahrer, der sich auf ein illegales Autorennen gegen einen skrupellosen Kontrahenten einlässt, um einen durch dessen Schuld getöteten Freund zu rächen. Die Verfilmung eines Videospiels folgt den Regeln seines Genres und konzentriert sich auf spektakuläre Verfolgungsjagden und Actionszenen, welche auf Bild- und Tonebene eindringlich inszeniert sind. Dabei werden allerdings keine Verletzungen oder Todesfälle explizit gezeigt, und die Ereignisse sind teilweise deutlich irreal überhöht, sodass bereits junge Zuschauer diese Szenen auf der Basis ihrer Medienerfahrung verarbeiten können. Die Rahmenhandlung teilt die Figuren eindeutig in Gut und Böse ein und transportiert eine klare Moral. Da der Film zudem immer wieder emotional beruhigende Momente bietet, ist schon für 12-Jährige keine übererregende oder desorientierende Wirkung zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Scott Waugh |
Drehbuch: | John Gatins, Georg Gatins |
Darsteller: | Aaron Paul, Imogen Poots, Dominic Cooper |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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