Dancing Queen
N 2023
92 min 15 sek
Der Filmverleih GmbH, Stuttgart
Dancing Queen
Trailer ab 6 Jahren
Jugendfilm über eine 12-Jährige, die nicht sonderlich sportlich ist und kaum tanzen kann, jedoch unbedingt ihren neuen Mitschüler beeindrucken will, der versierter Breakdancer ist. So meldet sie sich kurzentschlossen bei einem Tanzwettbewerb an. Der Film erzählt von jugendlichen Träumen und Selbstzweifeln und appelliert mit seiner sympathischen Hauptfigur für ein gesundes und starkes Selbstbewusstsein jenseits problematischer Körperbilder. So bietet er für ein junges Publikum vielfältige Anknüpfungsmöglichkeiten. Bereits Kinder im Schulalter können mit einzelnen Szenen, die leidende Figuren zeigen, sowie dem teils sehr ausgrenzenden Sprachgebrauch, der allerdings auch kritisiert wird, umgehen. Ab 6-Jährige sind in der Lage, diese Aspekte in den Kontext einzuordnen, sich ausreichend zu distanzieren und das Geschehen sowie die positive Haltung des Films zu verstehen. Eine Beeinträchtigung ist nicht zu befürchten.
FSK ab 6 freigegeben
Deskriptoren: Ausgrenzung,belastende Szenen
Stabangaben
Regie: | Aurora Gossé |
Darsteller: | Liv Elvira Kippersund Larsson,Anders Baasmo,Andrea Bræin |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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