Ein kleines Stück vom Kuchen
IR,F,S,D 2024
97 min 26 sek
Alamode Filmdistribution oHG, München
Ein kleines Stück vom Kuchen
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Das Drama erzählt von einer Iranerin um die 70, die seit vielen Jahren verwitwet ist. Auf Drängen ihrer Freundinnen sucht sie schließlich eine Männerbekanntschaft – und findet sie in einem Taxifahrer, der sich tatsächlich zu einem Rendezvous bei ihr einladen lässt. Die Geschichte ist sehr ruhig erzählt und konzentriert sich ganz auf die beiden differenziert und sympathisch gezeichneten Hauptfiguren, thematisiert aber auch die strengen Sittengesetze im Iran, die das Tun der Hauptfiguren strikt untersagen. Die dramatische Entwicklung, die die Geschichte auch wegen dieser Gesetze nimmt, können Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren auf der Basis ihrer Medienerfahrung bereits verkraften. Auch wenn sich ihnen nicht alle Aspekte des Films erschließen, sind sie in der Lage, die emotional intensiven Momente zu verarbeiten und sich ausreichend vom Geschehen zu distanzieren, zumal dieses fern ihrer Alltagserfahrung spielt. Eine Beeinträchtigung ist für diese Altersgruppe nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: belastende Themen
Stabangaben
Regie: | Maryam Moghadam,Behtash Sanaeeha |
Drehbuch: | Maryam Moghadam,Behtash Sanaeeha |
Darsteller: | Lili Farhadpour ,Esmaeel Mehrabi |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen