ANDREA LÄSST SICH SCHEIDEN - Hauptfilm
A 2023
93 min 29 sek
Majestic Filmverleih GmbH, Berlin
ANDREA LÄSST SICH SCHEIDEN - Hauptfilm
Trailer ab 6 Jahren
Komödie über eine niederösterreichische Dorfpolizistin, die sich von ihrem Mann trennt und diesen kurz darauf versehentlich mit dem Auto überfährt. Sie begeht Fahrerflucht, während ein Religionslehrer sich die Schuld am Unfall gibt. Aus schlechtem Gewissen sucht die Polizistin seine Nähe. Die schwarzhumorige Geschichte ist überwiegend ruhig, mit skurrilen Charakteren und viel Lokalkolorit und Milieukenntnis erzählt. In diesem humorvollen Rahmen können schon Kinder ab sechs Jahren mit einzelnen Szenen umgehen, die dramatische Ereignisse, Verletzung und Tod thematisieren, dabei jedoch nie ins Detail gehen. Auch der gelegentlich derbe Sprachgebrauch kann bereits von dieser Altersgruppe verarbeitet werden. Auch wenn sich ab Sechsjährigen die Geschichte noch nicht gänzlich erschließen dürfte, besteht für sie kein Risiko einer Beeinträchtigung.
FSK ab 6 freigegeben
Deskriptoren: Risikoverhalten,Bedrohung,belastende Szenen
Stabangaben
Regie: | Josef Hader |
Drehbuch: | Josef Hader |
Darsteller: | Josef Hader,Birgit Minichmayr |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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